Aktuelles

Neuigkeit ab 01.01.2021

AHV-Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 5,30 % = Total 10,60 %.

BVG (Pensionskasse): Eintrittsschwelle CHF 21.510.00, Max. Grenzbetrag BVG CHF 86.040.00, Koordinationsabzug CHF 25.095.00, Max. versicherter Verdienst CHF 60.945.00, Min. versicherter Verdienst CHF 3.585.00. BVG Zinssatz 1,0 %.

3. Säule: Steuerjahr2023 Angestellte CHF 7.056.00, Selbständige CHF 35.280.00. (maximal 20 % vom Nettoeinkommen).

 

Geldspielgesetz

Seit 01.01.2019 sind Gewinne bis CHF 1 Mio verrechnungs- und einkommenssteuerfrei.

Erst Gewinne über CHF 1 Mio sind wie bisher steuerpflichtig. Bei Gewinne von z.B. CHF 1.050.000 ist die 1. Mio steuerfrei, die restlichen CHF 50.000 unterliegen der Steuerpflicht.

Beim Vermögen besteht weiterhin die Steuerpflicht.

AHV

Altersrenten (Frauen ab 65, Männer ab 65 Jahren)

Neu für Alleinstehende: mind. CHF 14.340.-- / Jahr bis max. CHF 28.680.-- / Jahr.

Ehepaare: max. CHF 43.020.-- / Jahr (Splitting zusammen max. 150 %).

PK/BVG

Der BVG-Koordinationsabzug beträgt ab 01.01.2021 CHF 25.095.--. Siehe unter "FAQs - Pensionskasse/BVG"

Die Eintrittsschwelle beträgt neu CHF 21.510.--

Min. versicherterVerdienst CHF 3.585.--.

 

3a. Säule

Ab 01.01.2023 beträgt max. steuerlicher Abzug der 3a. Säule CHF 7.056.--. Steuerpflichtige, die keiner Pensionskasse angehören, können CHF 35.280.-- höchsten 20% des Erwerbseinkommens abziehen. Siehe unter "Steuererklärung - 3a. Säule"

 

Teilweise Reduktion der Mehrwertsteuer

Normaler Satz bisher       Neuer Satz ab 01.01.24

- 7,7%                              8,1 %

Reduzierter Satz neu:         2,6 %

Saldosatz neu:                   6,2 % 

Neu ist auch der Umsatz im Ausland mehrwertsteuerpflichtig!

Ausländische Unternehmen mit Umsatz in der Schweiz sindebenfalls neu Mehrwertsteuerpflichtig (CH-Umsatz).

Das ab einem weltweiten Umsatz von CHF 100.000.--.

Für die Beantwortung von Fragen und die Abwicklung stehen wir gerne zur Verfügung.

AIA - Automatischer Informationsaustausch

Selbstanzeigen waren nur noch bis September 2018 ohne Bussen möglich!

Siehe unter "Steuererklärung - AIA Automatischer Informationsaustauch"